Erörterungstermin verschiebt
sich Änderungswünsche
für B2-Tunnel kosten Zeit
Verlängerung im Süden und geplante Filteranlage erfordern eine neue Planung |
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Von Angelika Hamaus Starnberg - Der Termin beim Verkehrsministerium in Bonn ist geplatzt,
und der Erörterungstermin bei der obersten Baubehörde verschoben worden.
Warum das Planfeststellungsverfahren in Sachen B2-Tunnel wieder ins Stocken geraten
ist, haben gestern Bürgermeister Ferdinand Pfaffinger und Vertreter des Münchner
Straßenbauamtes erläutert. Änderungswünsche der Stadt erfordern
nämlich eine neue Planung. |
unmittelbar an die Fahrbahn gelegt und die Bahnunterführung
verbreitert werden. Geprüft werden muss vor allem, ob die von der Stadt gewünschte
Filteranlage technisch und wirtschaftlich ausgereift und so wirkungsvoll ist,
wie der ursprünglich geplante Entlüftungskamin am Schlossberg. Pfaffinger hat Verständnis dafür, dass die Regierung von Oberbayern erst zu einem Erörterungstermin bereit ist, wenn die neuen Pläne fertig und offene Fragen geklärt sind. "Der Filter ist der Knackpunkt", meinte Pfaffinger, denn offen sei, ob der Bund bereit ist, ein Pilotprojekt wie dieses zu finanzieren. Es sollte deshalb möglichst nachgewiesen werden, dass die Filteranlage funktioniert und nicht teurer kommt als die behördliche Lösung. Denn teurer kommen die Änderungen allemal: Durch die Verlängerung im Süden, die einen zusätzlichen Notausstieg |
erforderlich macht, steigen die Gesamtkosten von
ursprünglich 85 auf 90 Millionen Euro. Sobald der Bund Zustimmung signalisiert hat - sein Plazet ist Voraussetzung - sollen die neuen Pläne der Planfeststellungsbehörde vorgelegt werden. Karlheinz Gärtner, Leiter des Straßenbauamts, rechnet damit, dass dies bis Mitte Juni geschehen wird, so dass die öffentliche Auslegung in Starnberg noch rechtzeitig vor den Sommerferien erfolgen kann - voraussichtlich Mitte Juli bis Mitte August. Aus Verfahrensrechtlichen Gründen müssen die Tekturpläne öffentlich ausgelegt werden, damit Betroffene Stellung nehmen können. Sofern Anregungen und Einwendungen vorgebracht werden, müssen diese noch erörtert werden. Erst dann ist der Weg frei für weitere Verfahrensschritte. |