Starnberger SZ vom 5. März 2004


Erörterungstermin verschiebt sich

Änderungswünsche für B2-Tunnel kosten Zeit

Verlängerung im Süden und geplante Filteranlage erfordern eine neue Planung

Von Angelika Hamaus

Starnberg - Der Termin beim Verkehrsministerium in Bonn ist geplatzt, und der Erörterungstermin bei der obersten Baubehörde verschoben worden. Warum das Planfeststellungsverfahren in Sachen B2-Tunnel wieder ins Stocken geraten ist, haben gestern Bürgermeister Ferdinand Pfaffinger und Vertreter des Münchner Straßenbauamtes erläutert. Änderungswünsche der Stadt erfordern nämlich eine neue Planung.

   Wie berichtet, soll der Entlastungstunnel im Süden um 125 Meter bis über die Einmündung der Franz-Heidinger Straße verlängert werden. Auch sollen die Fahrstreifen im Ein- und Ausfädelbereich des nördlichen Tunnelportals verbreitert werden, um Staus zu vermeiden. Dabei sollen auch die jetzt noch abgesetzten Gehwege

unmittelbar an die Fahrbahn gelegt und die Bahnunterführung verbreitert werden. Geprüft werden muss vor allem, ob die von der Stadt gewünschte Filteranlage technisch und wirtschaftlich ausgereift und so wirkungsvoll ist, wie der ursprünglich geplante Entlüftungskamin am Schlossberg.
   Pfaffinger hat Verständnis dafür, dass die Regierung von Oberbayern erst zu einem Erörterungstermin bereit ist, wenn die neuen Pläne fertig und offene Fragen geklärt sind. "Der Filter ist der Knackpunkt", meinte Pfaffinger, denn offen sei, ob der Bund bereit ist, ein Pilotprojekt wie dieses zu finanzieren. Es sollte deshalb möglichst nachgewiesen werden, dass die Filteranlage funktioniert und nicht teurer kommt als die behördliche Lösung. Denn teurer kommen die Änderungen allemal: Durch die Verlängerung im Süden, die einen zusätzlichen Notausstieg
erforderlich macht, steigen die Gesamtkosten von ursprünglich 85 auf 90 Millionen Euro.
   Sobald der Bund Zustimmung signalisiert hat - sein Plazet ist Voraussetzung - sollen die neuen Pläne der Planfeststellungsbehörde vorgelegt werden. Karlheinz Gärtner, Leiter des Straßenbauamts, rechnet damit, dass dies bis Mitte Juni geschehen wird, so dass die öffentliche Auslegung in Starnberg noch rechtzeitig vor den Sommerferien erfolgen kann - voraussichtlich Mitte Juli bis Mitte August.
   Aus Verfahrensrechtlichen Gründen müssen die Tekturpläne öffentlich ausgelegt werden, damit Betroffene Stellung nehmen können. Sofern Anregungen und Einwendungen vorgebracht werden, müssen diese noch erörtert werden. Erst dann ist der Weg frei für weitere Verfahrensschritte.