Erörterungstermin

im Mai 2012


In der Woche ab 21. Mai 2012 fand der Erörterungstermin im 2. Planfeststellungsverfahren für die Westumfahrung Starnberg statt. Er soll der Entscheidungsfindung dienen, bevor die Regierung von Oberbayern die "Baugenehmigung" erteilt oder auch nicht. Jene, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, konnten daran teilnehmen. Die Öffentlichkeit war auch zugelassen, nachdem es dagegen keinen Einspruch gab. Ebenso war die schreibende Presse zugelassen (aber wohl nicht anwesend).

Ort: Schloßberghalle in Starnberg
Zeit: jeweils ab 10 Uhr

Montag 21. Mai für die Träger öffentlicher Belange:
- Wasserwerk (Trinkwasser-Brunnen)
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Bauernverband
- Eon-Netz (Hochspannungsleitungen)
- Bund Naturschutz
Zu Wort kamen außerdem zwei Vertreter der BI (Umfahrungsbefürworter).
Dienstag 22. Mai

Rechtsanwalt Labbé
anschließend private Einwender

Mittwoch 23. Mai Für Einwendungen durch unseren Anwalt Dr. Lehners (Kanzlei Schönefelder)
zuerst (etwa vormittags): Individuelle Einwendungen betroffener Grundstückseigentümer
anschließend: allgemeine Einwendungen

Anwesend war am Vormittag auch Professor Harald Kurzak, der diverse Verkehrsgutachten erstellt hat.


Ich möchte mich bei allen Beteiligten für die erwiesene Geduld bedanken und den großteils sehr fairen Ablauf. Es war kein wüster Schlagabtausch oder Rededurcheinander, wie in mancher Talkshow, sondern man hat die andere Seite ausreden lassen.
Das Lob gilt den Mitarbeitern der Stadt Starnberg und des Straßenbauamtes Weilheim. Teilweise bekamen wir sogar ein Kopf-Nicken als stille Anerkennung für berechtigte Einwände unsererseits. Am Ende verabschiedeten wir uns per Handschlag - fast wie bei einem Tennismatch.

Das Lob gilt für die Art des Umganges, aber nicht für das geplante Projekt Westumfahrung Starnberg.
Eigentlich taten mir die Teilnehmer leid, drei Tage bei Kunstlicht in der Schloßberghalle zuzubringen und sich mit komplizierten Gesetzen und Details zu befassen, etwa wie versucht werden soll, den Schaden durch die geplante Baumaßnahme zu begrenzen. Eigentlich entspricht so eine unnatürliche Situation nicht dem Wesen des Menschen. Sicherlich wird jeder einzelne Teilnehmer froh gewesen sein, wenn die jeweilige Veranstaltung des Tages zuende war.

Das mag man als Metapher sehen für die Schattenseiten übertriebenen Verkehrs. Die Menschen wollen eigentlich nicht, dass die Natur durch immer mehr Straßen verbaut wird. Sie leiden unter verstopften Straßen, Abgasen und Lärm. All das entspricht nicht dem Wesen des Menschen.
Was fehlt ist "nur" die Schlussfolgerung, den Verkehr (möglichst freiwillig) auf das Maß zu reduzieren, das wirklich Lebensqualität bringt (z.B. wirklich lohnende Fahrten, aber möglichst kein tägliches Pendeln; wirklich lohnende Transporte, aber keine unnötigen; siehe z.B. Beitrag "Ich fahre gerne Auto" im Forum).


Letzte Änderung: 24. Mai 2012

Wolfram Zucker




veraltet (Hinweise zum Ablauf)

Für alle, die durch unseren Anwalt vertreten werden:

Sie haben einen Brief von ihm erhalten mit Details.
Kommen Sie am Mittwoch - und bei Interesse auch an den anderen Tagen.



Für alle, die selbst Einwendungen eingereicht haben:

Kommen Sie am Dienstag - und bei Interesse auch an den anderen Tagen.

Sie müssten direkt von der Regierung von Oberbayern informiert worden sein.
Dem Schreiben lag auch eine Antwort des Vorhabenträgers auf Ihre Einwendungen bei (linke Spalte: jeweilige Einwendung; rechte Spalte: Antwort).

Wenn Sie meinen 9-seitigen Einwendungsvordruck vom 07.03.2010 (Word-Datei oder pdf-Datei) verwendet haben, haben Sie zwei Schriftsätze bekommen.
1. Ein dickerer enthält die Antwort des Vorhabenträgers auf den Einwendungsvordruck.
2. Nach der Tektur (Änderung) des Bauvorhabens (Grünbrücke, geänderte Ausgleichsflächen u.ä.) habe ich eine Aktualisierung geschrieben (Word-Datei), ohne diese wieder als Vordruck anzubieten. Trotzdem haben Sie auch die Antwort auf diese Aktualisierung erhalten (dünnerer Schriftsatz).

Zur Antwort des Vorhabenträgers (rechte Spalten)
Das Straßenbauamt Weilheim hat sich Mühe gegeben und zu jedem Punkt der Einwendungen eine Antwort geschrieben. Trotzdem bleibt die Antwort in den meisten Punkten unbefriedigend - zwangsläufig, denn unsere stichhaltigen Argumente lassen sich kaum widerlegen.

Die Antwort ist in manchen Punkten widersprüchlich.
Beispiel: In der Frage, wie sehr hängen Westumfahrung und der geplante B2-Tunnel zusammen?
Wenn es um die Frage der Verkehrswirksamkeit geht, wird der Tunnel fest vorausgesetzt.
Wenn wir aber einwenden, dass der Bau des Tunnels sehr fraglich ist (wegen fehlender Finanzierung), wird auf einmal argumentiert, dass beide Projekte voneinander unabhängig seien.