Einwendungen gegen die Westumfahrung Starnberg

Wir bedanken uns bei allen, die uns in Form von Einwendungen unterstützt haben.


Die Frist für Einwendungen ist abgelaufen. Der folgende Rahmen ist hier nur noch zur Dokumentation:

Noch wenige Tage möglich !
Einwendungen gegen die geplante Westumfahrung:
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann Einwendungen gegen den Plan bis spätestens 23.01.2007 einreichen bei:

Stadtverwaltung Starnberg
Vogelanger 2
82319 Starnberg
Dienststunden
Mo-Mi 8.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr
Do     8.00-12.00 und 15.00-18.00 Uhr
Fr      8.00-12.00
Uhr
oder Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
Zi. Nr. 4119
Besuchszeiten
für Mo. 22. und Di 23. Jan.:ca. 8.30-12.00 und 14.00-17.30 Uhr
siehe Bekanntmachung der Stadt Starnberg (pdf).

Es bieten sich folgende Möglichkeiten an:
  1. Verfassen Sie eigene Einwendungen, aus Ihrer persönlichen Sicht. Das ist wohl die überzeugendste Möglichkeit, wenn auch die zeitaufwändigste. Anregungen für Argumente können Sie z.B. diesen Internetseiten entnehmen oder auch dem Vordruck im nächsten Punkt.
     
  2. Für alle, die nicht die Zeit haben, gibt es die Möglichkeit, hier einen Vordruck herunterzuladen und auszudrucken. Darin sind 18 Punkte formuliert, die Sie selbst noch gewichten können. Aktuell ist die Version 06,
    als Word-Datei (287kByte) und
    als PDF-Datei (444 kByte).

    Hinweis: Um die Datei ausdrucken zu können, darf sie nicht in einem Browserfenster geöffnet sein.
    Möglichkeit 1: Halten Sie bitte die Shift-Taste gedrückt, wenn Sie auf einen der beiden Links klicken.
    Möglichkeit 2: Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf den Link und wählen Sie dann "Ziel speichern unter" bzw."Verknüpfungsziel speichern unter...", speichern Sie die Datei auf der Festplatte in einem Ordner Ihrer Wahl. Wechseln Sie dann (z.B. im Arbeitsplatz) in den Ordner und öffnen Sie die Datei per Doppelklick.

     
  3. Wir arbeiten mit einem Anwalt zusammen, der die Interessen der direkt von der Trasse betroffenen Grundstückseigentümer vertritt. Ausser individuellen Einwendungen hat er einen ausführlichen Schriftsatz (73 Seiten) mit allegemeinen Einwendungen verfasst, den Sie unter Umständen mit unterstützen können. Bei Interesse nehmen Sie mit uns Kontakt auf, Telefon (08151) 6309. (nicht mehr möglich)